Was ist Psychotherapie?

Psychotherapie ist eine Behandlungsmethode für Menschen mit psychischen und psychosomatischen Leiden. Diese können sich in jedem Bereich des menschlichen Lebens ausdrücken: in der Beziehung, in der Sexualität, in der Grundstimmung, im allgemeinen Lebensgefühl, im Berufsalltag. Das Leiden kann sich auf unterschiedliche Art und Weise äussern, etwa als depressive Verstimmung, Angst, Antriebslosigkeit, körperliche Beschwerden, Zwänge, Gefühlsdurchbrüche.
Psychotherapie stösst einen Lern- und Veränderungsprozess an, der auf kommunikativer Zusammenarbeit zwischen Klient/in und Psychotherapeut/in beruht, wobei die Beziehung zwischen den beiden massgebend ist.
Die verschiedenen therapeutischen Methoden unterscheiden sich darin, wie das Miteinander von Klient/in und Psychotherapeut/in gestaltet wird. Meist steht das Gespräch im Zentrum. Daneben werden, je nach Methode, der Ausdruck des Körpers, Sprache, Gestik, Atmung usw. einbezogen, oder die Darstellung von Situationen und Verhalten, der künstlerische Ausdruck, die Bewegung, Träume, spontane Einfälle.

Wie wird eine Psychotherapie finanziert?

Die Kosten einer Psychotherapie hängen ab von der Art der Therapie (Einzeltherapie, Paartherapie, Gruppentherapie).
Für die Finanzierung gibt es vier Möglichkeiten:
Sie können Ihre Psychotherapie selber finanzieren.
Falls Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Zusatzversicherung für ambulante Behandlungen abgeschlossen haben, zahlt Ihnen diese einen Anteil an die Kosten, falls der Therapeut/die Therapeutin auf der Liste des Krankenkassenverbandes santésuisse aufgeführt ist. Auf dieser Liste sind Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen aufgeführt, die eine kantonale Praxisbewilligung sowie eine anerkannte psychotherapeutische Ausbildung haben. Der Anteil der Kosten, den die Zusatzversicherungen übernehmen, ist sehr unterschiedlich. Sie können sich bei Ihrer Krankenkasse erkundigen oder unter www.psychotherapie.ch (dort zuerst SPV, dann Patienteninfo, dann Kassenleistungen) oder unter  www.psychologie.ch (dort Dienstleistungen, dann Dokumentation: Merkblatt: Übersicht über die Krankenkassenleistungen für Psychotherapie) nachschauen.
Eine dritte Möglichkeit ist die delegierte Psychotherapie. Diese wird von der Krankenkasse aus der Grundversicherung bezahlt, d.h. Ihnen bleibt der übliche Selbstbehalt von 10%. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Psychotherapeut/die Psychotherapeutin im Anstellungsverhältnis eines Arztes und in dessen Praxis arbeitet.
Wird die Psychotherapie von einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie durchgeführt, werden die Kosten von der Grundversicherung übernommen.

Wie gehen Sie konkret vor?

Lassen Sie sich eine Psychotherapeutin/einen Psychotherapeuten empfehlen oder suchen Sie selber eine oder mehrere Adressen heraus. Melden Sie sich an für ein unverbindliches Erstgespräch. In diesem Gespräch werden u.a. auch die Fragen der Kosten, der Sitzungshäufigkeit, der voraussichtlichen Dauer geklärt.